









"Am heutigen 20. Oktober haben wir im Bundestag einen weiteren wichtigen Schritt zur Stärkung von Familien unternommen", kommentiert Bundestagsabgeordnete Katharina Landgraf (CDU) das neue Familienpflegezeitgesetz. "Erwerbstätigen ist es nun möglich, ohne große finanzielle Einbußen ihre Arbeitszeit zu verringern, um Zeit für die Pflege von Angehörigen zu haben. Beschäftigte können ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahre bis zu fünfzig Prozent reduzieren, wenn sie einen Angehörigen pflegen und in diesem Falle 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens erhalten. Später müssen sie wieder voll arbeiten und bekommen aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehaltes, solange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist."
"Die Familienpflegezeit basiert auf einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Deshalb appelliere ich heute an die Arbeitgeber, den betroffenen Mitarbeitern entgegenzukommen und die erforderlichen Regelungen einzuleiten. Darin sehe ich zugleich ein moralische Unterstützung der Mitarbeiterfamilien, die bei der Pflege von Angehörigen in einer schwierigen Lebenssituation stehen. Eine derartige Hilfe für die Betroffenen sorgt sicherlich auch für ein gutes Betriebsklima", hofft die Familienpolitikerin aus dem Landkreis Leipzig.